Versicherungstipps

Mit der passenden Versicherung können Sie viel Geld sparen. Den Vergleich zwischen den unterschiedlichen Angeboten können wir Ihnen natürlich nicht abnehmen. Einige grundsätzliche Punkte (Kündigungsfristen, Versicherungswechsel u.ä.) sollen an dieser Stelle aber vorausgeschickt werden.
- Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote gründlich. Das ist zwar durch die zahlreichen relevanten Faktoren ausgesprochen mühsam, ermöglicht aber mitunter enorme Einsparungen, wie z.B. die Zeitschrift Finanztest regelmäßig feststellt.
- Vergleichen Sie nicht nur die Höhe der Prämien, sondern auch den Leistungsumfang und die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung.
- Wenn Ihre Versicherung nach einem Unfall zahlen muss, vermindert sich Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Deshalb kann es für Sie u.U. günstiger sein, Bagatellschäden selbst zu begleichen als in eine ungünstigere Tarifgruppe zurückgestuft zu werden.
Beachten Sie: Entscheidend für eine Rückstufung ist weniger die Schadensumme, sondern vielmehr die Zahl der Unfälle. Da meist auch eine nachträgliche Selbstregulierung (bis zum Jahresende) möglich ist, sollten Sie im Zweifelsfall mit der Versicherung ausrechnen, was für Sie günstiger ist. - Fristen: Als Unfallverursacher müssen Sie einen Schaden innerhalb einer Woche (auch im Ausland) Ihrer Versicherung mitteilen. Melden Sie den Schaden sicherheitshalber auch dann, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Ansonsten riskieren Sie Abzüge oder sogar den Verlust der gesamten Versicherungsleistungen.
- Haftpflicht- und Kaskopolicen laufen über ein Jahr; die Laufzeit verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung stillschweigend um ein weiteres Jahr. Bei der Kündigung müssen Sie eine einmonatige Frist zum Jahresende / Vertragsende einhalten. Läuft der Vertrag also zum Jahresende aus, muss die Kündigung bis zum 30. November bei der Versicherung sein. Das Datum des Poststempels gilt zur Fristwahrung allerdings nicht.
- Beitragserhöhungen muss der Versicherer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen; innerhalb dieser Zeit können Sie den Vertrag (sofort) kündigen.
- Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen wollen, sollten Sie den alten Vertrag erst dann auflösen, wenn Sie den neuen unterzeichnet haben. Die Versicherer sind nicht verpflichtet, jeden Antrag auf ein Kasko-Versicherung anzunehmen. Achten Sie darauf, dass sich die Bedingungen dabei nicht verschlechtern oder Rabatte verloren gehen.
- Weitere Möglichkeiten zur Kündigung bzw. zum Versicherungswechsel bieten sich beim Kauf eines Fahrzeugs (allerdings nicht beim Verkauf), der Abmeldung, bei Schadensfällen oder Beitragserhöhungen.
- Bei einer Kündigung nach einem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer zwar die Möglichkeit zur Kündigung, bekommt in diesem Fall aber die restliche Jahresprämie nicht erstattet. Diesen Verlust sollten Sie in Ihre Kalkulation einbeziehen.
- Nach einem Schadensfall hat auch die Versicherung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
- Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, übernehmen Sie zunächst automatisch die Versicherung des Vorbesitzers, können aber sofort kündigen.
- Ihre schadensfreien Versicherungsjahre gehen bei einem Wechsel des Versicherers nicht verloren. Beim Versicherungswechsel übermittelt Ihre alte der neuen Versicherung den bisherigen Schadenverlauf Ihres Vertrags (und weitere Angaben über die Dauer des Vertrags, Fahrzeugart und Verwendungszweck).
- Wenn Sie mehrere Verträge bei Ihrem Kfz-Versicherer haben, können Sie evtl. eine Beitragsermäßigung aushandeln, wenn Sie Ihrer Versicherung ein günstigeres Angebot der Konkurrenz präsentieren können.
- Unterschiede bei Beiträgen und Service-Leistungen gibt es zwischen Direkt-, Agentur- und Vertreterversicherungen. Direktversicherer können Sie nur schriftlich, telefonisch oder über Internet erreichen, Agenturversicherungen bieten ein Netz von Geschäftsstellen, die Sie aufsuchen können, bei Vertreterversicherungen können Sie sich von den Vertretern zu Hause besuchen lassen. Die unterschiedlichen Kosten für Werbung, Provisionszahlungen o.ä. erklären die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern.
- Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Opfer eines nicht selbst verschuldeten Unfalls geworden sind. In solchen Fällen erstattet die gegnerische Versicherung die Kosten für den Nutzungsausfall oder für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist, springt die Deutsche Verkehrsopferhilfe ein: Glockengießerwall 1 in 20044 Hamburg, Postfach 10 65 08; Tel: 040 - 301 80-0, Fax: 040 - 301 80-70 70; im Netz unter www.verkehrsopferhilfe.de
- Auf Fahrten ins Ausland sollten Sie zur Abwicklung von Versicherungsfällen den Europäischen Unfallbericht dabei haben. Dies ist ein europaweit einheitlich gestaltetes Formular des Europäischen Versicherungsverbands, das Sie kostenlos bei Ihrer Versicherung oder dem GDV (siehe unten) bestellen können. Dazu bekommen Sie eine Broschüre mit Ausfüllhilfen in zahlreichen Sprachen.
- Informationen aus der Hand der Versicherer bekommen Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), www.gdv.de oder Friedrichstraße 191 in 10117 Berlin; Tel.: 030-2020 5000, Fax: 030-2020 6000